Was für eine Aussicht! Einzigartiges Grundstück mit Ferienwidmung!

3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Obj. Nr. Hagen-00373
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Grundstück
Objekttyp Freizeit
PLZ 6863
Ort Egg
Straße Kaltenbrunnen
Land Österreich
Grundstücksgröße 976,00 m²
Kaufpreis 585.000,00 €
Provision 3,6 % inkl. USt
Richtpreis Ja
Grunderwerbssteuer 3,5 %
Grundbucheintragungsgebühr 1,1 %
Abwicklung Vertragserrichtung, Beglaubigungskosten, Barauslagen
Obj. Nr. Hagen-00373 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Grundstück
Objekttyp Freizeit PLZ 6863
Ort Egg Straße Kaltenbrunnen
Land Österreich Grundstücksgröße 976,00 m²
Kaufpreis 585.000,00 € Provision 3,6 % inkl. USt
Richtpreis Ja Grunderwerbssteuer 3,5 %
Grundbucheintragungsgebühr 1,1 % Abwicklung Vertragserrichtung, Beglaubigungskosten, Barauslagen
Objektbeschreibung: Einzigartiges Grundstück mit Ferienwidmung in Egg – Ihr Traum vom Feriendomizil!

In der idyllischen Gemeinde Egg, eingebettet in die beeindruckende Natur des Bregenzerwaldes, wartet ein wahres Juwel auf Sie: Ein 976 m² großes Grundstück mit seltener Ferienwidmung. Verwirklichen Sie Ihren Traum vom eigenen Feriendomizil an einem der schönsten Plätze der Region

Highlights des Grundstücks:

Seltene Ferienwidmung: Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, ein Grundstück mit Ferienwidmung zu erwerben.

Großzügige Fläche: Die 976 m² bieten viel Raum für Ihre individuellen Baupläne und gestalterischen Ideen.

Naturnah und gut angebunden: Ruhig gelegen und dennoch gut erreichbar – hier genießen Sie Erholung und profitieren gleichzeitig von der hervorragenden Infrastruktur der Gemeinde Egg.

Umgeben von Natur: Eingebettet in die zauberhafte Landschaft des Bregenzerwaldes, wo Bergpanorama, saftig grüne Wiesen und klare Luft zum Verweilen einladen.
Video zu dieser Immobilie
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Sonstiges: Zufahrt bis zum Gasthof (Straße) im Eigentum der Gemeinde Egg.
Ab dort besteht eine Weggenossenschaft sowie eine Wassergenossenschaft. Informationen über Mitgliedschaft etc. liegen vor und werden bei Interesse ausgehändigt.

Das Grundstück ist nicht im Grenzkataster eingetragen. Die ausgewiesene Fläche kann bei einer Neuvermessung daher vom aktuellen Grundbuchsstand abweichen, wofür keine Gewähr übernommen wird.